Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Aus- und Rückgabe der BBQ-Boote

    §1.1. Die Vermietung unserer BBQ-Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift, Personalausweisnummer) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes mit Passbild.
    §1.2. Die BBQ-Boote sind bis spätestens 5 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit am Anlegesteg zurückzugeben. Eine vom Mieter vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Gibt der Mieter die Mietsache mehr als 30 Minuten später zurück, so haftet er dem Vermieter für die dadurch entgangenen Mieteinahmen.
    §1.3. Der Mieter verpflichtet sich die BBQ- Boote in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Im Falle der übermäßigen Verschmutzung der BBQ-Boote wird eine erhöhte Reinigungspauschale von 50,- € sofort fällig.
    §1.4. Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.
  • 2. Zahlung des Mietpreises/Kaution

    §2.1. Die Mietpreise, die Sie unserem Buchungsportal entnehmen können, sind vor Fahrtantritt über unser Buchungsportal im Voraus zu entrichten. Bei Zeitüberschreitung ist der volle Mietpreis für eine Stunde bar oder über das Buchungsportal nachzuzahlen.
    §2.2. Als Kaution wird bei der Verleihung eines BBQ-Bootes vom Mieter der Betrag von 150,- € hinterlegt. Diese Kaution kann, im Falle von nicht eingehaltenen Anweisungen vom Vermieter eingezogen und nicht zurück Erstattet werden.

  • 3. Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht

    §3.1. Die Steganlage von Rent a BBQ- Boot ist nur nach Aufforderung zu betreten.
    §3.2. Das Betreten und Verlassen der Boote ist nur am Anlegesteg gestattet.
    §3.3. Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen sind Folge zu leisten.
    §3.4. Halten Sie einen Mindestabstand von 20m zum Anglerbereich und anderen Uferbereichen.
    §3.5. Für Kinder unter 5 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ansonsten sind 2 Schwimmwesten für Kinder pro BBQ- Boot vorhanden. Jugendliche und Erwachsene Nichtschwimmer melden sich bitte beim Vermieter, um einen Rettungsring mitzunehmen.
    §3.6. Für die Nutzung unserer Boote gilt u.a. dass die höchstzulässige Personenzahl von 10 Personen und/oder das höchstzulässige Gesamtgewicht 1.000 kg (siehe Technische Daten) einzuhalten und nicht überschritten wird.
    §3.7. Übermäßiger Alkoholgenuss und/oder der Konsum anderer Rauschmittel ist zu unterlassen.
    §3.8. Die Mitnahme von Hunden und ist nicht gestattet.
    §3.9. Das Benutzen oder Verwahren von flüssigen Brennstoffen oder Grillanzündern und anderen Brandbeschleunigern ist auf den Booten nicht gestattet.
    §3.10. Müll und Speisereste sind vom Mieter selber von den BBQ- Booten zu entsorgen bzw. mitzunehmen. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser oder sonst in der freien Natur entsorgt werden.
    §3.11. Die Seebedingungen (Alsdorfer Weiher) werden anerkannt und befolgt.
    §3.12. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.

  • 4. Schäden, Transport, Transportschäden

    §4.1. Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
    §4.2. Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen.
    §4.3. Während der Mietzeit ist der Mieter für das gemietete Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des Mietobjekts bzw. des Zubehörs gegen Verlust. Ggf. eintretender Verlust ist unverzüglich dem Vermieter zu melden. Außerdem ist der Zeitwert des verlustigen Gegenstandes zu erstatten.
    §4.6. Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Bootes über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
    §4.7. Der Transport der BBQ- boote zu oder von anderen Orten / Gewässern ist möglich. Sind aber im Vorfeld mit dem Vermieter abzustimmen. Sie können durch den Mieter selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen erfolgen. Für evt. auftretende Schäden beim Transport haftet der Mieter. Hierbei ist eine Kaution für ein Boot in Höhe von 500,- € beim Vermieter in bar zu hinterlegen.

  • 5. Reservierungen, Stornierung

    §5.1. Die BBQ- Boote können in Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten in unserem Buchungsportal reserviert und gezahlt werden. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall verbindlich. Eine schriftliche Reservierungsbestätigung erfolgt nur auf besonderen Wunsch.
    §5.2. Tritt der Mieter von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in der Höhe der reservierten Mietzeit. Dabei gilt folgende Staffelung: 1 Woche vorher 50%, 2 Tage vorher 75 % und innerhalb von 24 Std. 100 %. Der Mieter kann selbst für Ersatz sorgen. Schlechtes Wetter berechtigt nicht zum Rücktritt und Rückerstattung. Jedoch kann ein Ausweichtermin nach Absprache wahrgenommen werden.
    §5.3. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die reservierten BBQ- Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z.B. verspätete Rückgabe des Vormieters, vorheriger Unfall des Bootes,…) oder ihn kein Verschulden trifft. Für die Zeit der Leistungsunfähigkeit des Vermieters ist der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Mieter ist bei Verspätung der Übergabe mindestens 30 min. an die Reservierung gebunden.

  • 6. Haftung

    §6.1. Es wird generell keine Haftung für Schäden, Verlust oder Verletzungen übernommen.
    §6.2. Eltern haften für ihre Kinder. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten befreit.
    §6.3. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten).
    §6.4. Vorhandene Schäden werden vor Mietantritt in einem Protokoll festgehalten.

  • 7. Schlussbestimmungen

    §7.1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages (Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.
    §7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der AGB soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben.

  • 8. Anerkennung der AGB

Mit der Buchung eines oder mehrerer Boote über unser Buchungsportal werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.